Wesenstest

Enrico Lombardi ist für Berlin und Brandenburg behördlich anerkannter Sachverständiger: Er führt den Wesenstest durch und erstellt die Unbedenklichkeits- erklärung (Negativgutachten) über den Hund.

Informationen zum Wesenstest

Mit dem Wesenstest beim Hund sollen Verhaltenseigenschaften wie "Wesen" und "Charakter" sowie seine primär angewendeten Verhaltensstrategien in stressbedingten Alltagssituationen überprüft werden.

Das Verwaltungsgericht Gießen hat die Begriffe "Listenhund" und "Aggressionshund" geprägt. Bei einem Listenhund wird eine Gefährlichkeit aufgrund seiner Rassezugehörigkeit vermutet. Ein Aggressionshund ist nicht rassespezifisch definiert, sondern bereits durch Aggressionsverhalten aufgefallen, was zu einer Anzeige führte. Beide Gruppen sind aber zum Wesenstest verpflichtet.

Die Hundeverordnungen und Hundegesetze der Länder legen fest, welche Hunderassen in dem jeweiligen Bundesland als Listenhund eingestuft wurden. Der Halter eines solchen Hundes ist dann zur Anzeige beim zuständigen Veterinärsamt oder Ordnungsamt verpflichtet. Eine Nichtanzeige gilt als unerlaubte Haltung und kann mit Bußgeld, in nicht unerheblicher Höhe, geahndet werden.

Ziel eines Wesenstest

Bei Listenhunden wird geprüft, ob die vermutete genetische Aggressionssteigerung tatsächlich vorhanden ist oder eben nicht. In einigen Bundesländern muss dieser Test alle zwei Jahre wiederholt werden. Er legitimiert die Haltung des entsprechenden Hundes, befreit aber nicht zwingend von Beißkorb oder Leinenzwang. Diese Befreiung wird ausschließlich vom Amtsveterinär erteilt.

Bei Aggressionshunden dient der Wesenstest zur Feststellung, ob es sich beim gezeigten Verhalten um ein arttypisches oder gesteigertes Aggressionsverhalten handelt. Aggressionen gehören bei Hunden, wie beim Menschen auch, zum Kommunikationsrepertoir. Die Verhältnismäßigkeit gegenüber der Situation, die das Aggressionsverhalten auslöst, muss aber stimmen.

In beiden Fällen wird geprüft, ob das Verhalten des Hundes eine Gefahr für Dritte darstellt.

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Inhalt, Ablauf und Durchführung eines Wesenstest

Die Durchführung, wie auch die zu verwendenden Formulare, sind gemäß §§ 8 Absatz 2, 9 Absatz 1 des Berliner Hundegesetzes genormt und erfolgen zum Nachweis der Sozialverträglichkeit des Hundes.
Der Wesenstest beinhaltet dazu eine schriftliche Befragung der Halterin oder des Halters über dem zu prüfenden Hund. Im weiteren eine Überprüfung des Hundes mittels verschiedener Überprüfungssequenzen, in denen das Sozial- und Kommunikationsverhalten des unterschiedlichen Reizen ausgesetzten Hundes überprüft wird. Der Wesenstest wird dazu an einem, dem zu prüfenden Hund nicht vertrauten Ort durchgeführt. Wir nutzen dazu die Örtlichkeiten unserer Hundeschule.
Die Bewertung des Wesenstests erfolgt mit Hilfe des Musterformulars des Bewertungsbogens, welches die für das Veterinärwesen zuständige Senatsverwaltung Berlin auf ihrer Internetseite veröffentlicht hat. Im Bewertungsbogen werden alle entscheidungserheblichen Reaktionen des Hundes dokumentiert und beurteilt. Abschließend wird eingeschätzt, ob aus den Einzelwertungen insgesamt auf fehlende Sozialverträglichkeit des Hundes zu schließen ist, weil der Hund in erheblichem und gefährdendem Maße inadäquates Aggressions- oder Jagdverhalten gezeigt hat oder eben nicht.

Sollten Sie auf Grundlage eines anderen Bundeslandes den Wesenstest absolvieren wollen, klären Sie bitte im Vorfeld mit Ihrem zuständigen Ordnungs- und/ oder Veterinäramt ab, ob o.g. Wesenstest in Durchführung und den genutzten Formularen Anerkennung findet.

Dauer und Kosten:

  • Durchführungsdauer 1,5 h
  • Wesenstest 90,00 €
  • Bearbeitungsgebühr 10,00 €

KABEL 1 begleitete in der Sendung "Achtung Kontrolle" Enrico Lombardi bei der Durchführung von Wesenstests bei Listenhunden.

RTL zeigte in der Sendung "Punkt 12" Enrico Lombardi bei der Durchführung eines Wesenstests bei einem sog. Aggressionshund.

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Ergebnis des Wesenstest

Als Auswertung vom Wesenstest ergeht die sog. Unbedenklichkeitserklärung (Negativgutachten). Sie dient als Nachweis, dass vom überprüften Hund zum Zeitpunkt der Prüfung keine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit ausgegangen ist.

Werden Auffälligkeiten im Verhalten des Hundes festgestellt, regelt der zuständige Amtsveterinär die Folgen für Halter und Tier. Die Sanktionen können von der Festlegung Ausbildungs- oder Trainingsmaßnahmen nachzuweisen, letztlich bis zur Beschlagnahmung des Hundes führen.

 

Die Anmeldung zum Wesenstest erfolgt über unser Kontaktformular

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