Der Hund, ein interessanter Wirtschaftsfaktor? Teil I

Im Jahr 2005 legte die Bundestierärztekammer in einem internen Beschluss fest, dass gewerbliche Hundetrainer einer Erlaubnispflicht unterliegen sollten. Die Argumentation klang ethisch korrekt. Nur fachlich geprüftes Personal soll das Beste für den Hund leisten. Das Beste für den Hund?
- Ja, das Beste für den Hund ist tierärztlich geprüftes Futter und kein BARF!
- Das Beste für den Hund ist eine regelmäßige Wurmkur!
- Das Beste für den Hund ist eine jährliche 6-fach-Impfung.
- Das Beste für den Hund ist eine Kastration bei sozialen Defiziten.
- Generell ist für einen Hund die Kastration so früh wie möglich das Beste!
An dieser Stelle sollte erwähnt werden, dass Tierärzte entgegen der Humanmedizin nicht dem Apothekergesetz unterliegen. Sie verdienen an jedem Medikament, an jedem Präparat mit. Und so sind sie für die pharmazeutische Industrie ein idealer Vertriebspartner. So ist möglicherweise das mittlerweile bekannte Antibiotika Problem zu erklären. Und keine Tierarten verzeichnen mehr Impfschäden als Hund und Katze.
Wo beißt sich jetzt die Katze in den Schwanz? Liegt es an der Gebührenordnung der Tierärzte, die andere Märkte nötig machen um zu existieren, oder ist ein Wirtschaftszweig einfach nur sehr profitorientiert was dann zur Erhöhung der Gebührenordnung führt?
Unbestritten ist, dass durch die freie Marktentwicklung gewerblicher Hunde-Dienstleister, umfangreichere Informationen an den mündigen Hundehalter gelangen, als noch vor ein paar Jahren:
Heutzutage stehen Trainer-Philosophien wie „Soziale Defizite trainieren, statt operieren“ und „ein Hund ist was er frisst“ für zeitgemäße Hundehaltung und gesunde bzw. artgerechte Ernährung.
- Eine Ernährung frei von Zusatzstoffen beeinflusst Biorhythmus und Verhalten positiv und lässt Futteralternativen zu.
- Hundefutter ohne chemische Zusätze wie Konservierungsstoffe oder Füllstoffe, Lockstoffe und Geschmacksverstärker sind heute verfügbar.
- Ein Hund muss nach seiner Grundimmunisierung, nicht jährlich gegen Tollwut, inkl. Staupe, Parvo, Hepatitis, Parainflorenza, Leptosspirose geimpft werden, sondern ist möglicherweise auch mit einer dreijährigen Einfachimpfung sicher
- Eine Wurmkur hat keine präventive Wirkung und sollte nur symptomatisch statt pauschal verabreicht werden sollte. Diese chemische „Keule“ schwächt als Dauermedikation das Immunsystem und kann den Hund langfristig empfänglicher für Parasiten machen. Vor einer symptomatischen Wurmbehandlung sollte die regelmäßige Kotuntersuchung stehen.
All das sind Informationen die sicherlich mehr zu Umsatzrückgängen geführt haben, als zu erkrankenden Hunden. Die Schulmedizin ist geschult - ein Symptom zu behandeln. Die Ursachen für Umsatzrückstände sind so gar nicht mehr nebensächlich. Und so machte sich die Bundestierärztekammer an die Diagnose und verabreichte eine Medikation: Gewerbliche Hundetrainer und andere freie Dienstleister, wie Tierheilpraktiker die diese Informationen zugänglich machen, werden zurückgedrängt. So auch kynologische Ausbildungseinrichtungen, die ohne tierärztliche Beteiligung auch nicht tierärztliche Interessen vermitteln.
Daher verwundert es fast nicht, dass Abschlüsse dieser Einrichtungen seit 2013 gesondert überprüft und einer behördlichen Überprüfung unterzogen werden. Die Amtsveterinäre wurden dafür als geeignete und „neutrale“ Zulassungsstelle eingesetzt. Abschlüsse von IHK, und Abschlüsse der TÄK werden hingegen direkt anerkannt. Natürlich haben Tierärzte in ihrer Funktion als Dozenten hier einen großen Einfluss auf die Ausbildung – ein Schelm wer dabei Zusammenhänge erkennt. Diese zweiseitige Wertung der zuständigen Stellen ist zwar gesetzlich nicht gefordert, verboten ist sie aber auch nicht. Mit zweierlei Maß zu messen wird nicht verhindert. Gerichte mussten deshalb immer wieder Präzedenzfälle schaffen, aber die Tierärzteschaft der zuständigen Überwachungsbehörde schalten diesbezüglich nicht selten auf Durchzug. Der kommunale Steuerzahler zahlt die Kosten der verlorenen Urteile.
Aber warum ist diesbezüglich keine Einigung und Akzeptanz anderer Ausbildungsinstitute möglich? Weil nur freie unabhängige Ausbildungsstätten ideologisch frei und pharmazeutisch unbelastet sind? Weil dort weiterhin die Alternative geschult werden könnten, zu dem was pharmazeutisch und futtertechnisch als gesetzt gilt?
Und so schiebt man ein behördliches Fachgespräch als Zulassungsvariante für die Abtrünnigen aus den freien Schulen und stellt dies als wohlwollende Chance dar, die begehrte Tätigkeitserlaubnis doch noch zu erhalten. Allerdings basiert diese „Prüfung“ auf tierärztlicher Grundlage, statt auf verhaltensbiologischer. Und so schließt sich ein Kreis.
Wer aber denkt, dass es nur um einen Kreis geht, der irrt gewaltig.
Teil II folgt