Baby totgebissen

Bad König (Hessen) – Im Wohnzimmer fiel Familienhund Kowu den kleinen Jannis an, tötete den sieben Monate alte Säugling vermutlich durch einen Biss in den Kopf. Das Drama von Bad König schockiert und wirft die Frage auf: Warum war der Hund nicht als Kampfhund registriert?
„Der Hund wurde von Beamten der Hundestaffel als Staffordshire-Mischling eingeschätzt“, sagte Staatsanwalt Robert Hartmann von der Staatsanwaltschaft Darmstadt zu Bild. Und der Staffordshire-Terrier steht in Hessen auf der Liste der gefährlichen Hunde.
Gemeldet war der fünf Jahre alte Rüde aber als Boxer-Mischling. Dahinter muss aber keine Irreführung, keine bewusste Täuschung der Behörden stecken.
Jannis Mutter Riccarda F. (28) holte sich Kowu als er noch klein war. „Ein Boxer-Mischling und ein Staffordshire-Mischling haben als Welpe ähnliche Merkmale“, erklärt Tierheilpraktikerin Sandy Lombardi von der Berliner Hundeschule dogcoach im Gespräch mit BILD: Ähneln würden sich unter anderem der Kiefer und die Muskulatur.
Weiteres Problem: Tierärzte sind nicht dazu verpflichtet, Kampfhunde zu melden, wenn sie ihr Impfausweis als NICHT-Listenhund ausweist. Erst wenn es zu einem Vorfall kommt oder zum Beispiel ein Nachbar eine Meldung macht, überprüft das Veterinäramt das Tier. „Wenn 30 Prozent der Merkmale auf einen Listenhund deuten, wird der Hund als solcher eingeordnet“, erläutert Lombardi.

Wesenstest für Kowu geplant

Viele Halter gelangen illegal an einen Kampfhund. Die Tiere stammen oft aus Osteuropa und haben gefälschte Papiere. Zudem melden wohl viele Halter ihren Kampfhund beim Finanzamt wissentlich als harmlosen Mischling an und profitieren von der Unwissenheit der Mitarbeiter. „Wenn man weiß, dass man im Besitz eines Listenhundes ist, muss man sich beim Veterinäramt melden. Sonst macht man sich strafbar“ sagt Lombardi. Die Behörde ordnet dann einen Wesenstest an. Der Halter muss nachweisen, dass es zur Haltung des Tieres in der Lage ist. Kowu wird in den kommenden Tagen ein Wesenstest unterzogen, auch den Rasse-Mix werden Fachleute untersuchen. Er müsse aber zunächst mindestens „eine Woche lang runterkommen“ sagt Oberstaatsanwalt Hartmann, Der Hund ist bei der Bereitschaftspolizei artgerecht untergebracht.

„Jeder Hund kann zur Gefahr werden“

Eine deutschlandweite Regelung zur Haltung von Kampfhunden gibt es nicht. Welche Rassen als gefährlich gelten, listen die einzelnen Bundesländer auf. Häufig werden Rassen wie Pitbull Terrier, Bullterrier. Staffordshire Bullterrier oder American Staffordshire Terrier als gefährlich eingestuft. Für sie gilt auch ein bundesweites Importverbot. Generell gilt laut Lombardi: „Jeder Hund kann zur Gefahr werden“. In einer Gefahrensituation sollte man sich am besten ganz normal verhalten. „Den Hund nicht erschrecken, nicht von hinten an ihm vorbeilaufen, nicht schreien, Blickkontakt vermeiden“, erklärt die Expertin.

Keine einheitliche Leinenzwang-Regelung

Eine einheitliche Regelung zum Leinenzwang gibt es in Deutschland ebenfalls nicht. In Hessen müssen Listenhunde gemäß der „Gefahrenordnung über das Halten und Führen von Hunden“ außerhalb des eingefriedeten Besitztums oder der Wohnung an der Leine geführt werden. Das gilt auch bei einem positiven Wesenstest, wenn die Behörde das anordnet. Zudem kann dem Hund ein Maulkorb verordnet werden, wenn der „Hund eine über das natürliche Maß hinausgehende Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren aufweist. In Niedersachen, wo Staffordshire-Mischling Chico in Hannover zwei Menschen totgebissen hat, müssen als gefährlich eingestufte Hunde in der Öffentlichkeit angeleint werden und einen Beißkorb tragen. Eine Kampfhund-Liste gibt es nicht.

Von (Christian Müller und Simone Windhoff) 11.04.2018 – 14:28 Uhr

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