Enrico Lombardi ist für Berlin und Brandenburg bestellter Sachverständiger: Durchführung von Sachkundeprüfungen für den Halter und Erstellung eines Negativgutachtens über den Hund.
Die einzelnen Bundesländer haben Rechtsvorschriften erlassen, die das Halten und Führen von Hunden regeln.
Der Prüfling muss den Umgang mit einem Hund in typischen Alltagssituationen unter Beweis stellen. Weiterhin müssen Fragen über gesetzliche Regelungen, Lernverhalten und Hundeerziehung beantwortet werden.
Es wird überprüft, ob der Hund eine über das natürliche Mass hinausgehende, gesteigerte Aggressivität besitzt. Dabei wird der Hund alltagsüblichen Situationen ausgesetzt und seine Emotionen und Reaktionen bewertet.
Auf KABEL 1 wurde in meheren Folgen bei "Achtung Kontrolle" über Aufbau und Ablauf unseres Wesenstests berichtet.
Viele Bundesländer führen eine Rasseliste mit Hunderassen, bei denen eine Gefährlichkeit vermutet wird.
Anzeigepflicht
Wer einen Listenhund hält, muss der zuständigen Behörde unverzüglich unter Nachweis seiner Personalien die Haltung sowie Rasse und Alter des Hundes anzeigen.
Nachweispflicht
Sobald alle Voraussetzungen erfüllt sind, erteilt die zuständige Behörde die "Grüne Plakette".
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