FAQ - Häufig gestellte Fragen

Wesenstest/Sachkunde

Ich will mir einen Hund anschaffen wo erfahre ich ob mein Hund ein Listenhund ist und welche Auflagen ich zur Haltung eines sog. Listenhundes erfüllen muss

Festlegung zur Rassezugehörigkeit trifft das zuständige Vet.Amt. Bei Zweifel kann ein behördlich anerkannter Rassegutachter bestellt werden. Auch ein Mischlingshunden gilt bei 10% anatomischen Merkmalen als sog. Listenhund. 

Ab welchem Alter müssen Listenhunde zum Wesenstest?

Die Hundegesetze der Länder legen ein Mindestalter des Hundes von 15 Monaten zur Durchführung eines Wesenstest fest. Eine Veterinär-Behörde kann diesen aber trotzdem früher einfordern, jedoch nicht vor dem 12. Lebensmonat des Hundes.

Gilt mein Wesenstest in allen Bundesländer oder hat jedes Bundesland seinen eigenen Wesenstest?

Ein Bundesland kann den Wesenstest aus anderen Bundesländern anerkennen, muss es jedoch nicht. Einzelne Bundesländer (Bsp. Sachsen Anhalt) akzeptieren lediglich die Durchführung von Sachverständigen, die durch das Innenministerium des eigenen Bundeslandes anerkannt wurden. Tipp: im Vorfeld beim Amt erkundigen. In der gängigen Praxis werden die Wesenstest anerkannt.

Darf ich mit meinem Hund in ein Bundesland reisen indem er als Listenhund geführt wird oder muss ich ein Wesenstest vorweisen?

Es besteht kein „Einreiseverbot“ von Hunden in anderen Bundesländern. Jedoch muss der Hund dort mit Beißkorb und Leine geführt werden. Besteht ein sog. Negativgutachten über den Hund, ist dies mitzuführen. 

Mein Hund ist blind und hat gelähmte Hinterbeine ist aber offiziell ein Listenhund, kann er von der Pflicht befreit werden?

Das zuständige Vet.Amt prüft den Hund und legt dann Befreiungen, Beschränkungen oder Einschränkungen fest. Das Amt kann in solchen Fällen von der Durchführung eines Wesenstest absehen.  Die sog. Beißkorbbefreiung stellt lediglich das zuständige Vet.Amt aus. Dazu ist in der Regel ein tierärztliches Attest nötig. Diese Befreiung wird  für 6 Monate ausgestellt und muss somit halbjährlich erneuert werden.

Wie oft kann man den Wesenstest bzw. die Sachkundeprüfung wiederholen?

Das zuständige Vet.Amt erteilt nach Anzeige/ Anmeldung des Hundes eine befristete Haltungsgenehmigung. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen die entsprechenden Unterlagen eingereicht werden. Verstreicht diese Zeit ungenutzt kommt es in der Regel zur Beschlagnahmung des Hundes. Wie oft die Sachkundeprüfung und der Wesenstest in dieser zeit wiederholt werden, spielt keine Rolle. Zum Ablauf der befristeten Haltungsgenehmigung müssen dem Vet.Amt die erforderlichen Nachweise vorliegen.

Mein Hund hat den Wesenstest bestanden, ich bin aber durch die Sachkundeprüfung gefallen- wie geht’s weiter?

Zunächst gilt, ohne erforderliche Sachkundenachweis, keine Haltungsgenehmigung. Zum besseren Verständnis: Der Sachkundenachweis ist vergleichbar mit dem Autoführerschein. Der Wesenstest hingegen mit dem TÜV für ein Auto. Ohne Führerschein darf ich das verkehrstaugliche Fahrzeug nicht bewegen. Ohne Sachkunde, keinen Listenhund halten!

Einzeltraining

Ist es gewährleistet dass das Einzeltraining immer von Enrico Lombardi durchgeführt wird?

Bei DogCoach gilt: drinn was draufsteht! Einzeltraining und Verhaltenstherapie, Wesenstest und Sachkundeprüfungen werden ausschließlich von Enrico Lombardi durchgeführt.  

Erfährt man zu Beginn wie viele Trainingseinheiten benötigt werden um das Ziel zu erreichen?

Ein DogCoach Training zeichnet sich individuell und Halter- sowie Hundorientiert aus. Nach dem Motto „Hilfe zur Selbsthilfe“ wird der Hundehalter an mögliche Lösungsansätze und Trainingswege herangeführt. Zur Umsetzung ist seine Mitarbeit zwingend notwendig, denn er wird gecoacht! Beim sog. Ersttermin ist deshalb kein zeitlicher Rahmen festgelegt. Es geht um Analyse, Diagnose und der Ermittlung notwendiger therapeutischer oder trainigstechnischer Maßnahmen. Da die Zielerreichung von vielen Faktoren abhängig ist, kann eine Anzahl notwendiger Trainingseinheiten nicht exakt bestimmt werden. Somit erfolgen Erfolgskontrollen in einem 14 Tage Rhythmus. in denen der Ausbildungsstand überprüft und ggf. optimiert wird. Dieses Schema erfolgt so lange, bis der Hundehalter mit seinem Hund sein Trainingsziel erreicht hat. 

Darf die ganze Familie am Einzeltraining teilnehmen?

Im Einzeltraining nimmt die ganze Familie teil, das ist nicht nur erwünscht sondern auch oftmals nötig. Denn jedes Familienmitglied nimm bewusst oder unbewusst Einfluss auf die Verhaltenseigenschaften und Verhaltensentwicklung des Familienhundes.

Tierheilpraxis

Mein Hund wird beim Tierarzt behandelt, darf ich trotzdem kommen und meinen Hund auch akut behandeln zu lassen?

Eine Behandlung in der Tierheilpraxis flankierend zur tierärztlichen ist sehr sinnvoll. Die DogCoach Tierheilpraxis ist täglich von Mo-Fr. 10.00-16.00 Uhr für Sie und Ihren Hund da. Um sich individuell dem Gesundheitsbild des Hundes zu widmen und eine umfangreiche Anamnese durchzuführen, kann eine Untersuchung 1-2 Stunden dauern.

Muss vor einem Besuch ein Termin vereinbart werden?

Durch den hohen Zeitaufwand und um einer Untersuchung/ Anamnese störungsfrei zu absolvieren und trotzdem Wartezeiten so gering wie möglich zu halten, werden Termine ausschließlich telefonisch vergeben.

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